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Zuständigkeit |
Ordnungsamt Adolf-Pompe-Str. 12-15 Kfz-Zulassung in der Adolf-Pompe-Str. 23 D-17109 Demmin
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Telefon |
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(0 39 98) 4 34-3 62 |
E-Mail |
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FAX Ausländer |
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03998/ 434-909 |
FAX Zulassung |
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03998/ 434-978 |
FAX Bußgeldstelle |
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03998/ 434-908 |
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Ihre Ansprechpartner/innen |
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Frau Ines Borchardt Kreisverwaltung/ Ordnungsamt Kfz-Zulassung Adolf-Pompe-Str. 23 Haus D/Raum 050 D-17109 Demmin
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Telefon |
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(0 39 98) 4 34-5 04 |
E-Mail |
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E-Mail |
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Herr Wolfgang Kohner Kreisverwaltung/ Ordnungsamt Sachgebietsleiter Adolf-Pompe-Str. 23 Haus D/Raum 047 D-17109 Demmin
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Telefon |
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(0 39 98) 4 34-5 02 |
E-Mail |
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E-Mail |
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Internet-URL |
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Öffnungszeiten
Öffnungszeiten Montag: 08:30 - 12:00 Uhr Dienstag: 08:30 - 18:00 Uhr Mittwoch: 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag: 08:30 - 16:00 Uhr Freitag: 08:30 - 11:00 Uhr
Bitte beachten Sie, dass 15 Minuten vor Ende der Öffnungszeiten bei der KFZ-Zulassung keine Anträge mehr entgegen genommen werden.
Allgemeine Informationen
Ein Kfz-Kennzeichen wird "zugeteilt" - so regelt es die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV). Dabei ist es dem Zufall überlassen, welche Buchstaben und Ziffern durch das Computersystem vorgeschlagen werden. Das Kennzeichen bleibt solange mit einem Fahrzeug verbunden, wie dieses im Zulassungsbezirk bleibt. Keine Chance also für eigene Wünsche? - Doch! Die Zulassungsstelle Demmin erfüllt gerne die Wünsche der Halterinnen und Halter nach bestimmten Kennzeichen-Kombinationen.
Möchten Sie nicht "irgendein", sondern "Ihr" Kennzeichen am Fahrzeug sehen, sagen Sie dies bitte am Schalter. Falls Sie ganz sicher gehen wollen, rufen Sie uns rechtzeitig vorher an oder nutzen Sie die Möglichkeit der Reservierung Ihres Wunschkennzeichen per eMail. Diese Reservierung bleibt dann für 3 Monate bestehen.
Wurde das Fahrzeug nach Ablauf der drei Monate nicht mit dem reservierten Kennzeichen zugelassen, so wird dieses Kennzeichen erneut vergeben.
Gibt es Beschränkungen?
- Wir können jedes Kennzeichen - sei es noch so beliebt - nur einmal ausgeben. Die kurzen Kennzeichen-Kombinationen (zwei- oder dreistellige Kombinationen von Buchstaben und Ziffern) sind bestimmten Fahrzeugarten, zum Beispiel Motorrädern, vorbehalten.
- Der Kennzeichenschlüssel ist DM - A 999 und DM - AA 999 (A=Buchstabe, 9=Ziffer)
Die Buchstabenkombinationen HJ, KZ, NS, SA und SS werden in der Bundesrepublik Deutschland grundsätzlich nicht vergeben.
Notwendige Unterlagen
- Fahrzeugbrief/Zulassungsbescheinigung Teil II und Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil I
- Versicherungsbestätigung
- Nachweis über gültige Hauptuntersuchung und ggf. Abgasuntersuchung
- Personalausweis bzw. Reisepass mit Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate) Vollmacht, wenn Sie beauftragt sind
- Einzugsermächtigung für das Finanzamt (Kfz-Steuer)
Gebühren
Nach der verbindlichen Gebührenordnung müssen wir für die Erfüllung eines Wunschkennzeichens 10,20 Euro sowie zusätzlich bei einer vorherigen Reservierung 2,60 Euro zu den übrigen Verwaltungsgebühren erheben.
Wurde dem Fahrzeug schon ein DM-Kennzeichen zugeteilt, so wird eine erhöhte Gebühr von 26,30 € für die Umkennzeichnung des Fahrzeuges zusätzlich erhoben.
Rechtliche Grundlagen
- Fahrzeug-Zulassungsverordnung
- Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung
- Straßenverkehrsgesetz
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr
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